Rechtsprechung
FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99 KG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung der während eines Au-Pair-Aufenthalts im Ausland vereinnahmten Bezüge eines Kindes um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Form des durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Verpflegungsmehraufwands; Wert von Sachbezüge in der Sozialversicherung; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kürzung der während eines Au-Pair-Aufenthalts im Ausland vereinnahmten Bezüge eines Kindes um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Form des durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Verpflegungsmehraufwands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kindergeld: Doppelte Haushaltsführung bei Au-Pair-Tätigkeit
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99 KG
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1059
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
Der erforderliche Umfang der Ausbildung richtet sich dabei nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (Urteil des Bundesfinanzhofs ? BFH ? vom, 09. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl. II 19999, 701). - BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
- BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99
Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (Naturalleistungen), die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 26. September 2000 VI R 85/99, BStBl. II 2000, 684; Mellinghoff, in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 2001, § 33a EStG, Rz 30;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuerkommentar, 19. Auflage 2000, § 33a EStG, Rz 33).
- BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
Zwar zählen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung (BFH, Urteile vom 14. November VI R 128/00, BFH/NV 2001, 374 und VI R 52/98, BFH/NV 2001, 378). - BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
Zwar zählen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung (BFH, Urteile vom 14. November VI R 128/00, BFH/NV 2001, 374 und VI R 52/98, BFH/NV 2001, 378). - BFH, 06.10.1994 - VI R 39/93
Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand kann eine …
Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
Eine quasi-doppelte-Haushaltsführung ist bei einem Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand anzunehmen, wenn die Beschäftigung am auswärtigen Arbeitsort von vorneherein auf kurze Dauer befristet ist (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1995 VI R 39/93, BStBl. II 1995, 186; Lohnsteuerrichtlinien 1999 Abschnitt 43 Abs. 5) und das Kind den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehält (…vgl. Lang, in: Littmann/Bitz/Hellwig, § 9 EStG Rz 372).