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   FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99 KG   

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https://dejure.org/2001,12074
FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99 KG (https://dejure.org/2001,12074)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 6 K 1806/99 KG (https://dejure.org/2001,12074)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 6 K 1806/99 KG (https://dejure.org/2001,12074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der während eines Au-Pair-Aufenthalts im Ausland vereinnahmten Bezüge eines Kindes um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Form des durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Verpflegungsmehraufwands; Wert von Sachbezüge in der Sozialversicherung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kürzung der während eines Au-Pair-Aufenthalts im Ausland vereinnahmten Bezüge eines Kindes um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Form des durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Verpflegungsmehraufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kindergeld: Doppelte Haushaltsführung bei Au-Pair-Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1059
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Der erforderliche Umfang der Ausbildung richtet sich dabei nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (Urteil des Bundesfinanzhofs ? BFH ? vom, 09. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl. II 19999, 701).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 14. November 2000 VI R 62/97, DStR 2001, 206) sind die nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ermittelten Einkünfte und Bezüge des Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG um ausbildungsbedingten Mehrbedarf zu kürzen.
  • BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99

    Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (Naturalleistungen), die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 26. September 2000 VI R 85/99, BStBl. II 2000, 684; Mellinghoff, in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 2001, § 33a EStG, Rz 30; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuerkommentar, 19. Auflage 2000, § 33a EStG, Rz 33).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Zwar zählen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung (BFH, Urteile vom 14. November VI R 128/00, BFH/NV 2001, 374 und VI R 52/98, BFH/NV 2001, 378).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Zwar zählen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung (BFH, Urteile vom 14. November VI R 128/00, BFH/NV 2001, 374 und VI R 52/98, BFH/NV 2001, 378).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 39/93

    Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand kann eine

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.03.2001 - 6 K 1806/99
    Eine quasi-doppelte-Haushaltsführung ist bei einem Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand anzunehmen, wenn die Beschäftigung am auswärtigen Arbeitsort von vorneherein auf kurze Dauer befristet ist (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1995 VI R 39/93, BStBl. II 1995, 186; Lohnsteuerrichtlinien 1999 Abschnitt 43 Abs. 5) und das Kind den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehält (vgl. Lang, in: Littmann/Bitz/Hellwig, § 9 EStG Rz 372).
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